Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein vertreten.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 250,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit der Zustimmung mindestens eines Stammorgamitgliedes abgeschlossen worden sind.