Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Vizepräsidenten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten jeweils allein oder durch zwei weitere Vizepräsidenten gemeinschaftlich vertreten.