Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.