Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte über 5.000,00 EUR bedarf der Vorstand der Einwilligung des Gesamtvorstandes.