Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Landesvorsitzenden oder den stellvertretenden Landesvorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.