Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Im Außenverhältnis ist jedes Vorstandsmitglied bis zur Summe von 1.000,00 DM allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.