Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzende und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter stets einer der Vorsitzenden.
Für Verträge unter 2.000,00 DM sind der 1.Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeweils allein vertretungsberechtigt.