Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den Kassenwart und den Schriftführer allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt.