Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird bei Rechtsgeschäften unter 10.000,00 EUR gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandmitglied allein. Der Verein wird bei Rechtsgeschäften über 10.000,00 EUR gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandmitglieder gemeinsam.