Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präses, dem Stellvertretenden Präses, dem Schatzmeister und dem Stellvertretenden Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präses oder der Stellvertretende Präses, jeweils mit dem Schatzmeister oder dem Stellvertretenden Schatzmeister vertreten.