Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die zwei weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der 1. Vorsitzende ist befugt den Verein allein zu vertreten.