Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Handlungen des Vorstandes betreffend Geschäfte mit einem Wert von über 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.