Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beiden Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der 1. Vorsitzende ist berechtigt, Verpflichtungen von maximal 75,00 EUR im Einzelfall einzugehen, bei wiederkehrenden Leistungen nicht mehr als 300,00 EUR im Jahr.