Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und vier stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei der vier stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass
a) sie bei Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 EUR verpflichtet sind, die Zustimmung des Vorstands einzuholen
b) sie bei Rechtsgeschäften von mehr als 8.000,00 EUR verpflichtet sind, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen
c) bei Abschluss von Grundstücksgeschäaften jeglicher Art die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.
Die Beschränkungen nach den Ziffern a) und b) beziehen sich nicht auf Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit laufenden und erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen wie insbesondere der jährlichen Platzpflege.