Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte bis zu 5.000 €. Bei Beiträgen über
€ 5.000 bis zu € 10.000 sind zwei Vorstände gemeinsam entscheidungsberechtigt.
Darüber hinausgehende Geschäfte bis zu maximal € 25.000 bedürfen der Zustimmung des erweiterten
Vorstandes. Rechtsgeschäfte die € 25.000 überschreiten bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.