Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorstandsgremium von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern, darunter der Sprecher und der stellvertretende Sprecher und bis zu 4 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Sprecher oder den stellvertretenden Sprecher gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.