Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften des laufenden Geschäftsbetriebes bis zu einem Einzelwert von 3.000,00 EUR ist der Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt.