Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn ein Mehrheitsbeschluss des Vorstandes vorliegt.
Rechtgeschäfte, die den Betrag von 3.500,00 EUR aus Mitgliedsbeiträgen überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.