Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zu Rechtsgeschäften des Vereins mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,00 DM im Einzelfall ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.