| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart, dem 2. Kassenwart, dem 1. Schriftführer und dem 2. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1., 2. oder 3. Vorsitzende, gemeinsam vertreten. |