Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Vermögens- und finanziellen Geschäften, die den Jahresetat an Mitgliedsbeiträgen übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.