| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz und Beteiligung an Gesellschaften entscheidet die Mitgliederversammlung. |