| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der stellvertretende Vorsitzende ist nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden vertretungsberechtigt. |