| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorstand darf ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung keine Kreditverbindlichkeiten zu Lasten des Vereins eingehen. |