Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein vertreten.
Der Schatzmeister ist in Kassenangelegenheiten bis zu 500,00 Euro allein verfügungsberechtigt, ausgenommen hiervon sind die vertraglich festgelegten Pachten. Darüber hinaus bedarf er zur Ausgabe der vorherigen Zustimmung des 1. Vorsitzenden oder des 2. Vorsitzenden.