Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Vorstand darf Erwerbs- und Veräußerungsverträge nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung tätigen.