Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
In Kassenangelegenheiten ist der 1. oder der 2. Vorsitzende bis 300,00 DM allein verfügungsberechtigt, ausgenommen sind die vertraglich festgelegten Pachten und Verpflichtungen und Verbandsabgaben.
Darüber hinausgehende Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.