Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken sowie zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundsätzliche Rechte, sowie zur Kreditaufnahme bzw. Eingehung von Verbindlichkeiten von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.