Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Kreissportleiter und dem Schriftführer. Der Verein wird grundsätzlich gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Lediglich der Vorsitzende darf den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten.