Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
mit der Berechtigung, selbstständig folgende Aufgaben wahrzunehmen: a) gerichtliche und außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden (insbesondere Jugendämtern, Eingliederungshilfe und Heimaufsicht), sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen; b) Erwerb und Veräußerung beweglicher Sachen und Rechte bis zu einer Größenordnung von 50.000 Euro pro Einzelfall; c) Zahlungen oder Wertgegenstände anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen bis zu einer Größenordnung von 50.000 Euro pro Einzelfall vorzunehmen.