Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem/einer Präsidenten/Präsidentin, einem/einer Schatzmeister/in und einem/einer Sekretär/in.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.