Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, für Dienstverträge und für Grundstücksverträge braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.