| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme eines Kredites die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erforderlich ist. |