Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ebenso die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen über 50.000 € bedürfen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung des Kreisvorstandes.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmneister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.