Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Ausgaben ab 500,00 EUR oder beim Eingehen von Verbindlichkeiten zu Lasten des Vereins von mehr als 500,00 EUR bedarf es eines Vorstandsbeschlusses.