Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Jugendwart, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind für Rechtsgeschäfte im Wert von unter 500,00 EUR einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Grundstücksverträge der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedürfen.