| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart sind zur Verfügung über Geld- und Sachmittel zu zweit gemeinsam befugt. |