Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Über Vereinskonten sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer allein verfügungsberechtigt.
Im Übrigen vertreten nur der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende den Verein, und zwar jeweils allein.