Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.
Über Konten des Vereins dürfen der Vorsitzende und der Kassenwart jeweils alleine verfügen.