Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB kann ein Geschäftsführer für Geschäfte der laufenden Verwaltung, laufende Bankgeschäfte und laufende Zahlungsverpflichtungen bestellt werden, dessen Vertretungsmacht in der Weise beschränkt ist, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 DM der Zustimmung des Vorstandes bedürfen.