Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 DM der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.