Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Organisationsleiter und dem Schatzmeister.
Bei Rechtsgeschäften bis zu 255,56 EUR sind die Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt, sonst sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vetretungsberechtigt; darunter muss einer der drei Vorsitzenden sein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 511,29 EUR der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedürfen.