| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich bei Rechtsgeschäften bis zu 1.000,00 DM durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Im Übrigen vertreten die Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. |