Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.