Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, zugleich Schriftführer, und dem stellvertretenden Vorsitzenden, zugleich Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertreten.