Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei Vorstandssprechern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 5.000,00 DM, die nicht im Haushaltsplan erfasst sind, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.