Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Präsident und der Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.