Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister und dem 2. Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten.
Betreffend die Konten des Vereins vertrittt jedes Vorstandsmitglied allein.