Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem technischen Leiter, dem Jugendwart und bis zu 5 Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.