Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und dem stellvertretenden geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ist der Vorsitzende gleichzeitig geschäftsführendes Vorstandsmitglied, ist ein weiteres Vorstandsmitglied zu benennen.